HU nach § 29 StVZO mit integrierter AU
Unsere Prüfingenieure sind für unsere Kunden im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit tätig und sorgen für die Feststellung eines anerkannten technischen Sicherheitsstandardes der geprüften Fahrzeuge.
Dies führt für alle Verkehrsteilnehmer zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Unfälle mit der Ursache technische Mängel werden dadurch reduziert. Dazu arbeiten die PI im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Wir setzen u.a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln im hoheitlichen Auftrag.
Im Mittelpunkt dieser Tätigkeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge, KOM und Anhänger, sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse. Selbstverständlich gehört auch die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) für alle Fahrzeugarten zu unseren Dienstleistungen.
Schwerpunkte:
Personenkraftwagen, Taxen, Mietwagen
Nutzfahrzeuge, über 3,35 m Höhe nach Voranmeldung
Wohnmobile, über 3,35 m Höhe nach Voranmeldung
Wohnwagen
Anhänger
Krafträder
Trikes, Quads
Zugmaschinen, alle Gewichtsklassen