Kutschenprüfungen zur Personenbeförderung
Die Prüfung von Kutschen erfolgt bei uns durch einen Kutschensachverständigen. Die Sicherheit von Kutschen spielt beispielsweise eine Rolle beim Betrieb:
im gewerblichen Personenverkehr
in Fahrställen
auf Turnieren
Die technische Sicherheit einer Kutsche wird mit der so genannten FN-Plakette nach außen hin erkennbar dokumentiert. „FN“ ist die Abkürzung und umgangssprachliche Bezeichnung für die internationale Bezeichnung „Fédération Équestre Nationale“.
Die „Deutsche Reiterliche Vereinigung“ ist der Dachverband aller Züchter, Reiter, Fahrer und Voltigierer in Deutschland.
Im gewerblichen Personenverkehr ist die Kutschenprüfung nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Ist eine Kutsche ausschließlich in privater Verwendung, wird vom Gesetzgeber eine Prüfung innerhalb von 3 Jahren empfohlen.
Für den Kutschenpass ist die Kutschenprüfung ebenfalls eine Voraussetzung. Der Kutschenpass bestätigt den Bau und die Ausrüstung einer Kutsche gemäß den „Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge“.