EG-Typgenehmigungen
Für die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen gilt die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV.
Diese ermöglichte im Raum der Europäischen Gemeinschaft eine Vereinheitlichung der zahlreichen nationalen Prüfvorschriften und deren Anerkennung in jedem EG-Mitgliedsstatt.
In deren Umsetzung ist gefordert Neufahrzeuge der Hersteller oder Importeure einem EG-Typgenehmigungsverfahren zu unterziehen. Bestehen die Fahrzeuge die zahlreichen und klar definierten Prüfumfänge steht der Erteilung einer EG-Kleinserien-Typgenehmigung oder EG-Typgenehmigung nichts mehr im Wege.
Dies vereinfacht für den Fahrzeughalter das in Verkehr bringen eines mit dieser Genehmigung versehenen Kraftfahrzeuges in jedem Mitgliedsstaat der EG.