Untersuchung nach BO-Kraft
Unsere Prüfingenieure untersuchen auch Ihre Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft.