SIS - GTÜ Kfz-Prüfstelle Michendorf - Berlin/Brandenburg

amtliche Prüfungen, Fahrzeugbewertungen, Unfallgutachten

Mit unseren amtlichen Kfz-Prüfstellen in Michendorf, Kaulsdorf, Bergelde und Lichterfelde sind wir Ihre erste Adresse in der Region Berlin/Brandenburg.

Unsere Kfz-Sachverständige und Gutachter sind ständig für Sie da wenn es um amtliche sowie nichtamtliche Fahrzeuguntersuchungen und Fahrzeugbewertungen, Unfallgutachten und Unfallrekonstruktionen sowie Oldtimerbewertungen oder sogar Kutschenuntersuchungen geht.

Auch helfen wir Ihnen mit Wissenswertem zur Feinstaubplakette, Gebrauchtwagenzustandsberichten oder technischen Details zur HU/AU.
Sachverständige im Straßenverkehrswesen mbHSachverständige im Straßenverkehrswesen mbH Vertragspartner GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Sie müssen nicht mehr zum TÜV, auch wir führen die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie Änderungsabnahmen an Ihrem Fahrzeug durch.

Kfz-PRüfstelle Michendorf
Telefon (0) 33205/ 49050
Potsdamer Str. 125 · 14552 Michendorf
Telefon (0) 33205/ 49050 Routenplaner
unsere Öffnungszeiten
Mo - Fr von 08:30 - 18:00 Uhr
sowie jeden ersten und letzten Samstag
des Monats von 09:00 bis 13:00 Uhr


Büro Oberhavel Büro Berlin/Hellersdorf Büro Berlin/Lichterfelde Hauptbüro Michendorf

   
Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau von Karosserie-Anbauteilen sowie Veränderungen am Fahrwerk
(z. B. Tieferlegung).

Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und "tragen diese ein".

Beim Erwerb von Teilen sollten Sie unbedingt darauf achten, daß ein gültiges Prüfzeugnis für das Bauteil vorhanden ist. Das Fahrzeug, an dem der Umbau stattfinden soll, muß exakt im Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses aufgeführt sein.

Gültige Prüfzeugnisse sind:

Teilgutachten
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
EG-Genehmigung
ECE-Genehmigung

Ungültige Prüfzeugnisse:

Prüfberichte
Mustergutachten
Gutachterliche Stellungnahme

Ihnen fehlt das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung? Kein Problem! Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.

Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.