Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau von Karosserie-Anbauteilen sowie Veränderungen am Fahrwerk
(z. B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und "tragen diese ein".
Beim Erwerb von Teilen sollten Sie unbedingt darauf achten, daß ein gültiges Prüfzeugnis für das Bauteil vorhanden ist. Das Fahrzeug, an dem der Umbau stattfinden soll, muß exakt im Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses aufgeführt sein.
Gültige Prüfzeugnisse sind:
Teilgutachten
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
EG-Genehmigung
ECE-Genehmigung
Ungültige Prüfzeugnisse:
Prüfberichte
Mustergutachten
Gutachterliche Stellungnahme
Ihnen fehlt das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung? Kein Problem! Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.
Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.