Gasprüfung nach DVGW
Flüssiggasanlagen in nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen müssen mindesten alle 2 Jahre von einem DVFG geprüften und anerkannten Sachkundigen überprüft werden.
Wir übernehmen die Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltzwecken dienen sowie Falt- und Klappanhänger nach DVGW-Arbeitsblatt G 607.
Sie haben nicht die Möglichkeit mit Ihrem Fahrzeug zu uns zu kommen? Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.