EG-Typgenehmigungen
Für die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen gilt die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV.
Diese ermöglichte im Raum der Europäischen Gemeinschaft eine Vereinheitlichung der zahlreichen nationalen Prüfvorschriften und deren Anerkennung in jedem EG-Mitgliedsstatt.
In deren Umsetzung ist gefordert Neufahrzeuge der Hersteller oder Importeure einem EG-Typgenehmigungsverfahren zu unterziehen. Bestehen die Fahrzeuge die zahlreichen und klar definierten Prüfumfänge steht der Erteilung einer EG-Kleinserien-Typgenehmigung oder EG-Typgenehmigung nichts mehr im Wege. Wir erstllen für Sie die erforderlichen Gutachten bzw. Prüfberichte.
Dies vereinfacht für den Fahrzeughalter das in Verkehr bringen eines mit dieser Genehmigung versehenen Kraftfahrzeuges in jedem Mitgliedsstaat der EG.