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Amtliche FahrzeugprüfungenAlle nachfolgend aufgeführten amtlichen Fahrzeugprüfungen führen unsere Prüfingenieure im Namen und für Rechnung der GTÜ* durch. ![]()
HU- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit integrierter „AU“, jetzt UMA Jetzt auch LKW und KOM!!! Mehr Informatinen ![]() Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO (1) (H-Kennzeichen) Untersuchung zur Feststellung der Erhaltungswürdigkeit von mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugen als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Mehr Informatinen ![]() Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Mehr Informatinen ![]() ![]() Sicherheitprüfungen (SP) Untersuchung von schweren Lkw und KOM auf Verkehrssicherheit in festgelegten Zeitabständen zwischen den Hauptuntersuchungen. Mehr Informatinen ![]() Untersuchungen nach BO-Kraft Für die gewerbliche Personenbeförderung vorgeschriebene besondere Untersuchungsinhalte, die ein Höchstmaß an beförderungstechnischer Sicherheit gewährleisten. Mehr Informatinen ![]() ADR/GGVSE-Prüfungen Besondere Untersuchungsinhalte zur Überwachung von Fahrzeugen, welche zum Transport gefährlicher Güter genutzt werden. Mehr Informatinen ![]() Kutschenprüfungen zur Personenbeförderung Technische Prüfung von Kutschen, Kremsern und Planwagen sowie des dazugehörigen Pferdegeschirres zur Gewährleistung der Sicherheit beim Personentransport mittels Pferdegespann. Mehr Informatinen ![]() EG-Typgenehmigungen bzw. Erstellung einer Genehmigung nach EG-FGV für Neufahrzeuge Neufahrzeuge der Hersteller oder Importeure werden auf deren Antrag einem EG-Typgenehmigungsverfahren unterzogen, dessen Bestehen die Erlangung einer Fahrzeugzulassung im Bereich der EG-Mitgliedsstaaten ermöglicht. Mehr Informatinen |